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Immobilie schnell verkaufen: Ablauf, Fristen & Abschlag

··8 Min. Lesezeit

Wenn Zeit wichtiger ist als der Höchstpreis

Manchmal verdichtet sich alles auf einen Punkt: Das Trennungsgespräch ist geführt, die zweite Kreditrate läuft bereits, das Schreiben des Insolvenzgerichts liegt auf dem Tisch. Wer eine Immobilie in solchen Momenten verkaufen muss, stellt andere Fragen als jemand, der in Ruhe den Markt sondiert. Nicht „Wie erziele ich den Höchstpreis?", sondern: „Wie lange dauert das? Was bekomme ich realistisch? Und was passiert, wenn es nicht klappt?"

Dieser Artikel beantwortet genau diese Fragen – mit Fristen, mit Zahlen und ohne Beschönigung. Denn ein Text, der den Zielkonflikt zwischen Geschwindigkeit und Preis verschweigt, hilft niemandem, der eine echte Entscheidung treffen muss.

Typische Situationen, die einen Schnellverkauf notwendig machen

Scheidung und Trennung

Bei einer Scheidung gehört die gemeinsame Immobilie häufig zum größten Streitpunkt. Solange das Haus nicht verkauft ist, laufen Kreditraten, Nebenkosten und Instandhaltungskosten weiter – oft von beiden Seiten schwer zu tragen, wenn der Hausstand getrennt und ein zweiter Mietvertrag hinzugekommen ist. Das Familiengericht kann eine Teilungsversteigerung anordnen, wenn sich die Parteien nicht einigen. Diese ist öffentlich, für alle einsehbar und führt in der Regel zu deutlich schlechteren Erlösen als ein geordneter Verkauf. Ein schneller freihändiger Verkauf schützt beide Parteien und schafft Klarheit.

Doppelte Finanzierungsbelastung

Wer eine neue Immobilie kauft, bevor die alte verkauft ist – etwa durch einen Jobwechsel in eine andere Stadt –, trägt zeitweise zwei Kredite gleichzeitig. Brückenfinanzierungen sind teuer und zeitlich begrenzt. Läuft das Darlehen für das neue Objekt bereits, steigt der Druck, die alte Immobilie schnell zu veräußern.

Drohende Zwangsversteigerung

Ratenrückstände bei der Bank führen zunächst zu Mahnungen, dann zur Kündigung des Darlehens und schließlich zur Zwangsversteigerung. Nach § 1147 BGB kann der Gläubiger die Immobilie zur Befriedigung seiner Forderung versteigern lassen. Zwangsversteigerungserlöse liegen häufig unter dem erzielbaren freihändigen Verkehrswert – und die Verfahren sind öffentlich zugänglich. Wer frühzeitig handelt, behält die Kontrolle über den Verkaufsprozess.

Erbschaft unter Zeitdruck

Das Erbe einer Immobilie bedeutet oft laufende Kosten für ein leerstehendes Objekt, Abstimmungsbedarf unter mehreren Erben und steuerliche Fristen. Wer keinen langen Vermarktungsprozess führen will oder kann, braucht eine klare, schnelle Lösung.

Jobwechsel und Wegzug

Versetzungen, neue Stellen im Ausland oder ein geplanter Neustart erfordern manchmal, dass eine Entscheidung über Immobilienvermögen in Wochen, nicht in Monaten, fallen muss.

Der Direktankauf – was er ist und was er kostet

Beim Direktankauf erwirbt ein auf Ankauf spezialisiertes Unternehmen wie die LVG SuedInvest GmbH die Immobilie direkt vom Eigentümer – ohne Makler, ohne öffentliche Vermarktung, ohne Bieterverfahren. Das spart Zeit und reduziert Unsicherheiten, hat aber einen messbaren Preis.

Was Sie bekommen

  • Verbindliches Angebot innerhalb weniger Tage
  • Planungssicherheit: Der Käufer fällt nicht aus
  • Kein Makler, kein Besichtigungstourismus
  • Flexible Übergabe nach Ihrem Zeitplan
  • Diskretion: kein öffentliches Inserat, keine Bewerbung des Objekts

Was Sie dafür aufgeben – der Preisabschlag

Das ist der entscheidende Punkt, den kein seriöser Artikel verschweigen darf: Ein Direktankauf erbringt in der Regel nicht den Preis, den ein offenes Bieterverfahren auf dem freien Markt erzielen würde. Verbraucherschutzorganisationen und Marktteilnehmer berichten, dass Direktankäufer typischerweise Preisabschläge von 10 bis 30 Prozent gegenüber dem erzielbaren Verkehrswert ansetzen – abhängig von Zustand, Lage, Komplexität der Eigentumsverhältnisse und aktuellem Marktumfeld. Der Verkehrswert selbst wird nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) durch anerkannte Bewertungsverfahren ermittelt: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.

Dieser Abschlag ist kein Willkürakt: Der Direktankäufer trägt das Preisrisiko, die Finanzierungskosten, das Instandsetzungsrisiko und die Marktdauer bis zum eigenen Weiterverkauf oder zur Projektentwicklung. Er handelt unternehmerisch – und kalkuliert entsprechend.

Wann ist das trotzdem sinnvoll? Wenn die Kosten einer verlängerten Vermarktung – laufende Kreditraten, Anwaltskosten, Zinsen auf Überbrückungsfinanzierungen, emotionale Belastung, das Risiko der Zwangsversteigerung – den Preisunterschied übersteigen oder wenn Planungssicherheit und Geschwindigkeit einfach wichtiger sind als der letzte Prozentpunkt.

Der realistische Ablauf mit echten Fristen

Ein Direktankauf ist erheblich schneller als eine konventionelle Vermarktung – aber kein Wunder der Geschwindigkeit. Hier ist ein realistischer Ablaufplan von der Erstanfrage bis zur Kaufpreiszahlung:

Schritt 1: Erstkontakt und Vorabeinschätzung (Tag 1–2)

Nach Ihrer Anfrage – telefonisch oder über das Kontaktformular – erfolgt eine erste Einschätzung auf Basis der Grunddaten: Lage, Baujahr, Wohnfläche, Zustand, Eigentumsverhältnisse, bestehende Finanzierungen, eventuelle Mieter. In vielen Fällen kann bereits nach diesem Gespräch eine Einschätzung zur grundsätzlichen Machbarkeit gegeben werden.

Schritt 2: Objektbewertung (Werktag 2–7)

Für ein verbindliches Angebot ist eine fundierte Bewertung des Objekts notwendig. Abhängig von Lage und Komplexität kann ein Ortstermin erforderlich sein. Liegen alle relevanten Unterlagen vor – Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, ggf. Mietverträge –, ist eine belastbare Einschätzung in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen möglich.

Schritt 3: Verbindliches Angebot (Werktag 5–10)

Das Angebot wird schriftlich übermittelt und enthält den Kaufpreis, die Zahlungsstruktur und den angestrebten Zeitplan. Sie haben ausreichend Zeit, das Angebot zu prüfen – ohne künstlichen Zeitdruck.

Schritt 4: Notartermin (2–4 Wochen nach Angebotsannahme)

Die notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB für jeden Immobilienkaufvertrag in Deutschland zwingend vorgeschrieben. Notartermine sind je nach Region in zwei bis vier Wochen erreichbar. Den Kaufvertragsentwurf erhalten beide Parteien mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin – so schreibt es § 17 Abs. 2a BeurkG vor. In Ausnahmefällen – etwa bei drohender Zwangsversteigerung – kann ein bevorzugter Notartermin beantragt werden.

Schritt 5: Kaufpreiszahlung (4–8 Wochen nach Notartermin)

Die Kaufpreiszahlung erfolgt nicht unmittelbar nach dem Notartermin. Zunächst trägt das Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung ein, dann werden etwaige Vorkaufsrechte der Gemeinde geprüft (§ 24 BauGB), schließlich erfolgt die Eigentumsumschreibung. Die Wartezeit beim Grundbuchamt beträgt je nach Bundesland und Auslastung vier bis acht Wochen, in manchen Amtsgerichten auch länger. Der Anspruch auf Kaufpreiszahlung ergibt sich aus § 433 BGB; die grundbuchrechtliche Abwicklung folgt den Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO).

Alternativ kann die Zahlung über ein Notaranderkonto vereinbart werden. Dabei wird der Kaufpreis treuhänderisch beim Notar hinterlegt und ausgekehrt, sobald alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – typischerweise nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Klärung bestehender Grundschuldlasten. Für den Verkäufer bedeutet das frühere Sicherheit über den Zahlungseingang, noch bevor die Eigentumsumschreibung im Grundbuch abgeschlossen ist.

Gesamtdauer im Überblick

  • Erstkontakt bis Angebot: 5–10 Werktage
  • Angebot bis Notartermin: 2–4 Wochen
  • Notartermin bis Kaufpreiszahlung: 4–8 Wochen
  • Gesamt (Erstkontakt bis Kaufpreiseingang): ca. 8–16 Wochen

In unkomplizierten Fällen – freie Immobilie, vollständige Unterlagen, klare Eigentumsverhältnisse – ist eine Abwicklung in sechs bis acht Wochen realistisch. Versprechen, die erheblich darunter liegen, sollten kritisch hinterfragt werden.

Diese Unterlagen beschleunigen den Prozess

Je vollständiger die Unterlagen von Beginn an, desto schneller kann bewertet, angeboten und beurkundet werden:

  • Aktueller Grundbuchauszug (möglichst nicht älter als drei Monate)
  • Flurkarte und Lageplan
  • Baupläne und Baugenehmigung (soweit vorhanden)
  • Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben nach dem Gebäudeenergiegesetz, GEG)
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, aktuelle Hausgeldabrechnungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Bestehende Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
  • Darlehensverträge und aktueller Restschuldbetrag

Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für ein erstes Gespräch – sie verzögern lediglich das verbindliche Angebot.

Direktankauf oder freier Markt – eine ehrliche Abwägung

Ein Direktankauf ist nicht für jeden die richtige Lösung. Wer Zeit hat und keinen akuten Handlungsdruck, sollte den freien Markt ernsthaft prüfen – über einen Makler oder in eigener Regie. Eine öffentliche Vermarktung mit Besichtigungen und Bieterverfahren erzielt in der Regel höhere Preise, dauert aber länger und ist mit mehr Unwägbarkeiten verbunden.

Der Direktankauf ist die richtige Wahl, wenn:

  • Geschwindigkeit und Planungssicherheit Vorrang vor dem Maximalpreis haben
  • Die laufenden Kosten der Vermarktung den Preisunterschied aufwiegen
  • Diskretion gewünscht ist – etwa bei Scheidung, Erbstreit oder finanziellen Schwierigkeiten
  • Das Objekt in einem Zustand ist, der eine öffentliche Vermarktung erschwert
  • Ein laufendes Zwangsversteigerungsverfahren den Handlungsspielraum einschränkt

Der freie Markt ist die bessere Wahl, wenn:

  • Kein echter Zeitdruck besteht
  • Die Immobilie in einem nachgefragten Markt liegt und schnell Kaufinteressenten finden würde
  • Der erreichbare Mehrerlös in der Gesamtrechnung entscheidend ist

Häufige Fragen zum Schnellverkauf

Kann ich bei laufender Zwangsversteigerung noch freihändig verkaufen?

Ja – solange im Versteigerungstermin kein Zuschlag erteilt wurde, ist ein freihändiger Verkauf grundsätzlich möglich. Die Restschuld an die Bank muss aus dem Kaufpreis befriedigt werden; überschüssige Mittel fließen an den Eigentümer. Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, da Versteigerungsverfahren zeitlich voranschreiten. Lassen Sie sich rechtlich beraten.

Was passiert mit dem laufenden Kredit?

Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst. Die finanzierende Bank erteilt eine Löschungsbewilligung für die eingetragene Grundschuld. Es können Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen, die vertraglich geregelt sind und bei der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Steuerliche und rechtliche Fragen sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden.

Fällt Spekulationssteuer an?

Wenn die Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG veräußert wird und nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, kann Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen. Dies ist im Einzelfall mit einem Steuerberater zu klären. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Was ist ein Notaranderkonto und brauche ich es?

Das Notaranderkonto ist ein vom Notar treuhänderisch geführtes Konto. Der Kaufpreis wird dort hinterlegt und erst ausgekehrt, wenn alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt dem Verkäufer früher Sicherheit über den Zahlungseingang und kann in Direktankauf-Kaufverträgen gezielt vereinbart werden – ist aber nicht automatisch Bestandteil jedes Kaufvertrags.

So geht es weiter

Wenn Sie sich in einer der beschriebenen Situationen befinden oder eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Immobilie wünschen: Die LVG SuedInvest GmbH kauft Immobilien in Deutschland an – diskret, verbindlich und transparent. Das erste Gespräch ist kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – oder lesen Sie weitere Beiträge in unserem Blog rund um den Immobilienverkauf.

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