Auflassung
Definition
Die im Kaufvertrag enthaltene Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang am Grundstück (§925 BGB). Die Auflassung wird gemeinsam mit der Eintragungsbewilligung vom Notar ins Grundbuch eingetragen — erst damit wird der Käufer zivilrechtlicher Eigentümer.
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